Sie können als Rechtspfleger/Rechtspflegerin in den Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz eingestellt werden, wenn Sie:
- Deutscher/Deutsche im Sinne des Artikels 116 unseres Grundgesetzes sind.
- die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzen. gerichtlich nicht bestraft sind.
- am Einstellungstag das 40. Lebensalter noch nicht vollendet haben (Ausnahmen gelten u.a. für ehemalige Zeitsoldaten sowie für Schwerbehinderte).
- die gesundheitliche Eignung (vor der Einstellung) durch Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses nachweisen.
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.