Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

Einstellungsvoraussetzungen

Sie können als Rechtspfleger/Rechtspflegerin in den Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz eingestellt werden, wenn Sie:

  • Deutscher/Deutsche im Sinne des Artikels 116 unseres Grundgesetzes sind.   
  • die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife,   
  • die Fachhochschulreife oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzen. gerichtlich nicht bestraft sind.
  • am Einstellungstag das 40. Lebensalter noch nicht vollendet haben (Ausnahmen gelten u.a. für ehemalige Zeitsoldaten sowie für Schwerbehinderte).
  • die gesundheitliche Eignung (vor der Einstellung) durch Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses nachweisen.
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.