Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

Die Zwischenprüfung

Sie besteht aus einigen der im Grundstudium zu erbringenden Leistungsnachweisen.

Im Einzelnen sind dies:

  • Klausur Strafvollstreckungsrecht
  • Klausur Zivilrecht mit Schwerpunkt AT und Recht der Schuldverhältnisse des BGB
  • Klausur Zivilprozessrecht einschließlich -kostenrecht
  • Klausur Erbrecht
  • Klausur Immobiliarsachenrecht und -verfahrensrecht
  • Klausur Mobiliarvollstreckungsrecht

Um die Zwischenprüfung zu bestehen,

  • müssen mind. 4 der Klausuren mit mind. ausreichend bewertet worden sein,
  • die Summe aus den Klausuren mindestens 28 Punkte ergeben

Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt durch Prüfer des Prüfungsamts für die Rechtspflegerprüfung. Ist die Zwischenprüfung bestanden, kann das Studium mit dem Hauptstudium fortgesetzt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden.