besteht aus sechs vierstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Überblick über die Prüfungen:
Letzte vier Monate des Hauptstudiums | Sechs Prüfungsklausuren aus den Lehrgebieten Strafvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht Mobilarvollstreckung/Immobiliarvollstreckung/InsO (max. 2) Erbrecht Familienrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Immobiliarsachenrecht |
Ende Hauptstudium | Hausarbeit |
Ende Berufspraktische Studienzeit II | mündliche Prüfung |
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens vier Klausuren oder die Hausarbeit und mind. drei Klausuren mit mind. ausreichend bewertet worden sind und die Summe der Punktzahlen der Bewertungen von Hausarbeit und Klausuren mind. 33 ergibt und die Gesamtnote der Rechtspflegerprüfung nach § 15 Abs. 2 Nds. APVO mind. ausreichend lautet, § 15 Abs. 1 Nds. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.