Sie besteht aus einigen der im Grundstudium zu erbringenden Leistungsnachweisen.
Im Einzelnen sind dies:
Um die Zwischenprüfung zu bestehen,
Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt durch Prüfer des Prüfungsamts für die Rechtspflegerprüfung. Ist die Zwischenprüfung bestanden, kann das Studium mit dem Hauptstudium fortgesetzt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden.