Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

Die Rechtspflegerprüfung (Abschlußprüfung)

besteht aus sechs vierstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Überblick über die Prüfungen:

Letzte vier Monate des Hauptstudiums Sechs Prüfungsklausuren aus den Lehrgebieten Strafvollstreckungsrecht
Zivilprozessrecht 
Mobilarvollstreckung/Immobiliarvollstreckung/InsO (max. 2)
Erbrecht
Familienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Immobiliarsachenrecht

Ende HauptstudiumHausarbeit 

Ende Berufspraktische Studienzeit II mündliche Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens vier Klausuren oder die Hausarbeit und mind. drei Klausuren mit mind. ausreichend bewertet worden sind und die Summe der Punktzahlen der Bewertungen von Hausarbeit und Klausuren mind. 33 ergibt und die Gesamtnote der Rechtspflegerprüfung nach § 15 Abs. 2 Nds. APVO mind. ausreichend lautet, § 15 Abs. 1 Nds. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.