Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

Ablauf des Studiums

Das Studium gliedert sich in fünf Abschnitte.

Grundstudium (12 Monate)

In Lehrveranstaltungen an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege werden den Studierenden neben Grundlagen und Methoden der
juristischen Arbeitsweise insbesondere die Grundzüge des Zivilrechts und Strafrechts sowie das Zivilprozessrechts, Zwangsvollstreckungsrecht, Strafvollstreckungsrecht, die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundzüge des allg. Verwaltungsrechts, das Recht des öffentlichen Dienstes, Besoldungsrecht und soziale Kompetenzen vermittelt.
Das Grundstudium endet mit der Zwischenprüfung.

Berufspraktische Studienzeit I (6 Monate)

Im zweiten Studienabschnitt findet die Ausbildung am Arbeitsplatz in den Bereichen Strafvollstreckung, Zivilprozesssachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen und Mobiliarvollstreckungssachen bei einer Ausbildungs-
behörde (Staatsanwaltschaft bzw. Amtsgericht) statt.

Hauptstudium (12 Monate)

Der dritte Studienabschnitt findet wiederum an der HR Nord statt. In Vorlesungen und Übungen wird das Immobiliarsachen-,
das Erb-, das Familien- und das Handels- und Gesellschaftsrecht mit den jeweiligen Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie das Zwangsvollstreckungsrecht
einschließlich Insolvenzrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht gelehrt und vertieft werden.
Die Klausuren der Rechtspflegerprüfung werden in den letzten vier Monaten, die Hausarbeit am Ende des Hauptstudiums geschrieben

Berufspraktische Studienzeit II (6 Monate)

Der vierte Studienabschnitt findet an einem Amtsgericht statt und gibt Gelegenheit, die erarbeiteten Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, durch Erfahrungen
zu vervollständigen und zu vertiefen. Es sollen Familien- und Betreuungssachen, Register-, Zwangsversteigerungssachen und Insolvenzsachen geübt werden.
Die mündliche Prüfung findet am Ende der berufspraktischen Studienzeit II statt.

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung.

Die HR Nord verleiht den Absolventen/Absolventinnen den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".